Presseerklärung: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeisterin Ursula Mayer

 

Siegertsbrunn, den 10. August  2006

 

Die beiden Gemeinderatsmitglieder der Unabhängigen Bürger, Ulrich Bug und Florian Sepp, haben am 4. August 2006 beim Landratsamt München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Erste Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ursula Mayer, erhoben.

 Mit dieser Beschwerde reagieren Bug und Sepp auf die Kompetenzüberschreitungen und Rechtsverletzungen der Bürgermeisterin in der HöSi-Affäre.

 

1. Der Auftrag für „Das HöSi“ wurde ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben

Die Bürgermeisterin hat die Skulptur „Das HöSi“ ohne entsprechenden Gemeinderatsbeschluss in Auftrag gegeben. Der Gemeinderat hatte am 6. April 2006 der Anschaffung der Figur nur im Grundsatz zugestimmt und die Höhe von 5 m festgelegt. Beauftragt wurde die Bürgermeisterin lediglich mit dem Sammeln von Spenden.

 Ausdrücklich nicht beschlossen hatte der Gemeinderat die Vergabe des Auftrags an eine Gießerei. Dies war zwar die Empfehlung des Hauptverwaltungsausschusses vom 16. März 2006 und auch der Wunsch der Bürgermeisterin gewesen. Diesen Vorgaben war der Gemeinderat jedoch nicht gefolgt.

 An diesen mit ihren Wünschen nicht übereinstimmenden Beschluss sah sich die Bürgermeisterin nicht gebunden. Obwohl das Vorhaben schon früh in der Bevölkerung Unmut auslöste, beauftragte sie rechtswidrig eine Gießerei mit der Erstellung der Skulptur. Damit sollte wohl gezielt eine Revision des Gemeinderatsbeschlusses verhindert und eine politische Niederlage abgewendet werden. Bequem konnte Mayer nun auch der Unterschriftenaktion vorwerfen, dass sie zu spät gekommen sei.

 

2. Die Abstimmung über den Antrag der UB, den HöSi-Beschluss zu revidieren, wurde rechtswidrig nicht zugelassen

Bei der Unterschriftensammlung sprach sich rund ein Viertel der Wahlberechtigten nicht nur gegen „Das HöSi“ aus, sondern kritisierte auch den gesamten Entscheidungsprozess (keine Wettbewerb, keine Bürgerbeteiligung). Dieses Ergebnis erschien den Gemeinderatsmitgliedern Sepp und Bug so gewichtig, dass sie zur Sitzung am 20. Juli 2006 einen dringlichen Antrag einbrachten. Sie forderten die Zurücknahme des Grundsatzbeschlusses vom 6. April und die Durchführung eines Wettbewerbs. Weil die Unterschriftenaktion erst zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung endete, konnte der Antrag nur sehr kurzfristig gestellt werden.

 Eine Abstimmung über diesen Antrag konnte die Bürgermeisterin nur mit unlauteren Mitteln verhindern. Sie verweigerte die Abstimmung mit dem Argument, der Antrag sei nicht fristgerecht eingegangen.

 Genau für solche dringliche Fälle sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderats aber vor, dass auch verspätet eingegangene Anträge behandelt werden können. An der Dringlichkeit dieses Antrags konnte jedoch angesichts des Ergebnisses der Unterschriftenaktion und auch der bevorstehenden Sommerferien kein Zweifel bestehen. 

Fazit

„Augen zu und durch“ lautete das Motto, mit der die Bürgermeisterin und die CSU/AFW-Fraktion an der offenkundigen Fehlentscheidung des Gemeinderats für „Das HöSi“ festhielten. Das Vorgehen der Bürgermeisterin war dabei nicht nur politisch, sondern auch juristisch fragwürdig.

 Eigentlich sollte sich der Gemeinderat energisch gegen Übergriffe der Bürgermeisterin in seine Kernkompetenzen zu Wehr setzten. Dazu sind aber weder CSU-AFW-Fraktion noch die SPD-Fraktion bereit. Einziger Ausweg ist in dieser Situation die Einschaltung der Rechtsaufsicht.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis HöSi